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Vorwurf der Untreue gegen IHK-Präsident Thomas Philippiak und IHK-Hauptgeschäftsführer Heinrich Metzger unbegründet

Heilbronn.Als unbegründet hat die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Bundesverbandes für freie Kammern e.V. (bffk) gegen den Heilbronner Oberstaatsanwalt Lepple zurückgewiesen. Dieser hatte nach einer Strafanzeige des bffk gegen den Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der IHK Heilbronn-Franken wegen des Verdachts der Untreue kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da es fernliegend sei, dass den Beschuldigten ein allein strafbares – vorsätzliches – Vermögensdelikt zur Last fallen könnte. Mit ihrer Strafanzeige hatten die IHK-Gegner einen einstimmig gefassten Beschluss der IHK-Vollversammlung angegriffen, nach dem der neue Innenstadtcampus der Hochschule Heilbronn durch die IHK Heilbronn-Franken mit 100.000 Euro jährlich für maximal zehn Jahre gefördert wird.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilt in ihrem Schreiben die Auffassung der Staatsanwaltschaft Heilbronn, dass keine zureichenden Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Vermögensdelikt der Beschuldigten bestünden. Ein vorsätzliches rechtswidriges Verhalten sei zu Recht verneint worden.

„Damit sind die Anschuldigungen, die gegen uns erhoben worden sind, rechtlich haltlos“, kommentieren IHK-Präsident Thomas Philippiak und IHK-Hauptgeschäftsführer Heinrich Metzger das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft. „Offensichtlich dient das Vorgehen der Kammergegner nur dazu, eine Schmutzkampagne gegen die IHK zu führen, und den Ruf der handelnden Personen zu beschädigen.“
Mitteilung von:
Achim Ühlin
Leiter Public Relations

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