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27.12.2008 von sus.
Soll das neue Jahr 2009 mit Feuerwerk, Zischen und Krachen begrüßt werden, sind Feuerwerkskörper „Kleinstfeuerwerk“ (Klasse I) bzw. „Kleinfeuerwerk“ (Klasse II) gefragt. Nur diese pyrotechnischen Artikel können ohne besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis verkauft werden, es gelten jedoch Einschränkungen. Wie die Landkreisverwaltung mitteilt, dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II, in diesem Jahr ab Montag, 29. Dezember 2008 bis Mittwoch, 31. Dezember 2008 im Handel verkauft werden. Den Rest des Eintrags lesen »
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